Hecken schneiden im Sommer verboten? Das sagt das Gesetz

Der richtige Zeitpunkt, um Hecken zu schneiden oder zu roden, hängt von verschiedenenen Faktoren ab – nicht zuletzt vom Wetter. Was nicht jeder weiß: Größere Schnittmaßnahmen an Hecken unterliegen gesetzlichen Regelungen und sind vom 1. März bis zum 30. September bundesweit verboten. Dennoch sorgt dieses Gesetz immer wieder für Verwirrung und wird häufig falsch interpretiert! Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Schnittverbot von Hecken im Bundesnaturschutzgesetz.

Schnittverbot von Hecken: Das Wichtigste in Kürze

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, zwischen dem 1. März und 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken vorzunehmen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz heimischer Tiere wie Vögel. Das Verbot umfasst auch Gebüsche und andere Gehölze, die in dieser Zeit nicht auf den Stock gesetzt oder gerodet werden dürfen. Kleinere Pflege- und Formschnitte sind hingegen erlaubt

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

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Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Käsebällchen mit karamellisierten Nüssen, Cranberrys und Petersilie.

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Insekt des Jahres 2025

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Gemeines Leinkraut oder auch kleines Löwenmaul, früher sagte man auch Frauenflachs dazu. (Linaria vulgaris)

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