Gehölzpflege

Informationen zum Artenschutz bei der Gehölzpflege

nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Die wichtigsten Punkte in der Übersicht

  • Im eigenen Grundstück dürfen von 1. März bis 30. September, Gehölze und Hecken nur nach bestimmten Richtlinien gefällt, beseitigt bzw. geschnitten werden…
  • In freier Natur gilt ein ganzjähriges Beseitigungsverbot. Ausnahme auf Antrag…

Bei allen Gehölzschnittarbeiten oder Baumfällungen, egal ob in der freien Natur,
im eigenen Garten oder auf öffentlichen Grünflächen, dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, die geschützten Tierarten, wie beispielsweise brütende Vögel, erheblich beeinträchtigen.

Diese Informationen können im PDF der Unteren Naturschutzbehörde nachgelesen (und geladen) werden

… und hier gibt's noch mehr…

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Heute machen wir uns einen Johannisbeerlikör

Heute machen wir uns einen Johannisbeerlikör

Saatguttage mit Aktionsprogrammen Oberschleichach 22.02.2025

Saatguttage mit Aktionsprogrammen Oberschleichach 22.02.2025

sehr aufschlußreiche Seite eines tollen Naturgartens im Landkreis Bad Kissingen

sehr aufschlußreiche Seite eines tollen Naturgartens im Landkreis Bad Kissingen

Quecke (Elymus Regens) im Garten wie bekomme ich die weg?

Quecke (Elymus Regens) im Garten wie bekomme ich die weg?

No Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert