Gehölzpflege
Informationen zum Artenschutz bei der Gehölzpflege
nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Die wichtigsten Punkte in der Übersicht
- Im eigenen Grundstück dürfen von 1. März bis 30. September, Gehölze und Hecken nur nach bestimmten Richtlinien gefällt, beseitigt bzw. geschnitten werden…
- In freier Natur gilt ein ganzjähriges Beseitigungsverbot. Ausnahme auf Antrag…
Bei allen Gehölzschnittarbeiten oder Baumfällungen, egal ob in der freien Natur,
im eigenen Garten oder auf öffentlichen Grünflächen, dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, die geschützten Tierarten, wie beispielsweise brütende Vögel, erheblich beeinträchtigen.
Diese Informationen können im PDF der Unteren Naturschutzbehörde nachgelesen (und geladen) werden
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