Wer haftet für nicht angewachsene Pflanzen?
Wurde das Gartenbauunternehmen nicht nur mit der Lieferung, sondern auch mit den Pflanzarbeiten im Garten beauftragt und geht die Hecke anschließend ein, haftet im Prinzip der Gartenbauunternehmer, sofern seine tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Dabei kann von einem Fachbetrieb erwartet werden, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, um ein fachlich einwandfreies Gewerk zu erstellen.
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