Streitfälle rund um Lichterketten

Darf der Vermieter mit der Kündigung drohen, wenn sein Mieter zur Weihnachtszeit Lichterketten auf der Terrasse oder dem Balkon anbringt? Wir erläutern die Rechtslage.

Das Landgericht Berlin hat sich zu diesem Fall eindeutig geäußert: Es wies die Räumungsklage ab, nachdem ein Hauseigentümer seinem Mieter unter anderem deswegen gekündigt hatte, weil er in der Weihnachtszeit eine Lichterkette auf der Terrasse angebracht hatte (Az.: 65 S 390/09). Die unerwünschte Lichterkette rechtfertigt demnach keine Kündigung. Ob es sich überhaupt um eine Pflichtverletzung handelt, ließ das Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich dahingestellt. Denn es ist eine inzwischen weit verbreitete Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachten Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Selbst wenn im Mietvertrag ein Verbot von Lichterketten vereinbart ist und der Mieter trotzdem eine Weihnachtsbeleuchtung anbringt, handelt es sich um einen verhältnismäßig geringfügigen Verstoß, der weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung rechtfertigen könnte

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