Streitfälle rund um Hunde im Garten
Der Hund ist bekanntlich der beste Freund des Menschen – doch bei anhaltendem Gebell hört die Freundschaft auf und die guten nachbarschaftlichen Beziehungen zum Herrchen werden auf eine harte Probe gestellt. Nachbars Garten ist im wahrsten Sinne des Wortes nur einen Katzensprung entfernt – Grund genug für vierbeinige Gartenbewohner, angrenzende Grundstücke zu ihrem Revier zu erklären. Hunde und Katzen kümmern sich oft nicht um Gartengrenzen, hinterlassen ihre „Geschäfte“ in Nachbars Garten oder lösen mit nächtlichem Bellen und Miauen böse Streitigkeiten aus, denn für den ein oder anderen ist dies bereits eine Ruhestörung. Doch was darf Nachbars Hund oder Katze im Garten und was nicht?
Ruhestörung durch Hundegebell im Garten
In der Regel darf das Hundebellen im Nachbargarten täglich nicht länger als insgesamt 30 Minuten andauern. Außerdem kann man meist auch darauf bestehen, dass Hunde nicht länger als 10 bis 15 Minuten ununterbrochen bellen (OLG Köln, Az. 12 U 40/93). Dulden müssen Sie als Nachbar das Bellen nur dann, wenn die Störung unwesentlich oder ortsüblich ist – was aber für städtische Wohngegenden in der Regel nicht zutrifft. Generell ist zu sagen: Hundegebell außerhalb der üblichen Ruhezeiten wird von den Gerichten eher hingenommen als die Störung der Mittags- und Nachtruhe. Diese Ruhezeiten gelten grundsätzlich von 13 bis 15 Uhr und nachts von 22 bis 6 Uhr, können sich aber regional von Gemeinde zu Gemeinde etwas unterscheiden. Spezielle Vorschriften zur Hundehaltung können sich auch aus Landesrecht oder Gemeindesatzungen ergeben. Reagiert der Hundebesitzer nicht auf eine schriftliche Aufforderung, kann er gerichtlich auf Unterlassung verklagt werden.