Spielhaus im Garten
Mieter dürfen Kinder-Spielhäuser im Garten errichten. Eine Vermieterin verlangte den Abbau und scheiterte vor dem Amtsgericht Flensburg. Grundsätzlich sind Spielhäuser rechtlich zulässig, sofern im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht.
AZ 69 C 41/15