Kennzeichnungspflicht bei Energieeffizienten Produkten. (z.B. Sämereien)
Verwarnung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Kennzeichnungspflicht bei Energieeffizienten Produkten. (z.B. Sämereien)
Uns liegt erneut eine Verwarnung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Im Rahmen der Marktüberwachung beanstandet das Amt Angebote eines ebay Verkäufers, bei denen bei kennzeichnungspflichtigen Produkten keine Energieeffizienzkennzeichnung vorgefunden wurde. Das Amt belehrt, dass wer als Händler energieverbrauchsrelevante Produkte der mitgeteilten kennzeichnungspflichtigen Produktgruppe über das Internet gemäß § 5 II EnVKV zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Mietkauf anbietet, ohne die Etiketten und Datenblätter nach Maßgabe des § 4 II EnVKV auf dem Anzeigenmechanismus darzustellen und/oder ohne diese Etiketten und Datenblätter in korrekter Weise und in der Nähe des Anzeigenpreises darzustellen, ordnungswidrig handelt.
Das Landesamt belehrt, dass die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit gemäß § 15 II EnVKV mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann. Die ausgesprochene Verwarnung erfolgt jedoch ohne Verwarnunsgeld sofern, der verwarne Händler die festgestellten Mängel innerhalb einer bestimmten Frist behebt. Das Amt weist ausdrcklich daraufhin, dass der Händler gehalten ist, all seine Angebote plattformübergreifend zu überprüfen.
Reagiert der Händler hier adäquat, so ist er noch mal mit einem blauen Auge davongekommen. Er darf nur nicht wiederholt auffallen.
Der Händler muss nun ganz genau arbeiten und seine relevanten Artikel auf allen Verkaufskanälen überprüfen. Dies klingt nicht leicht. Fakt ist, dass dies regelmäßig für die Verkäufer auf diversen Verkaufsplattformen zu technischen Umsetzungsproblemen führt. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung.
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