Grenzabstand von Ziergehölzen
Bei Ziergehölzen sind die rechtlichen Verhältnisse unsicherer, da nicht alle denkbaren Ziergehölze erfasst werden können. Besonderheit: Sofern in den Gesetzen nach Wuchsstärke unterschieden wird (zum Beispiel in Rheinland-Pfalz), kommt es nicht etwa auf das Tempo des Wachstums an, sondern auf die in Deutschland maximal erreichbare Wuchshöhe.
Gegen Schattenwurf, egal ob er von Baum, Garage oder Wohnhaus stammt, können Sie bisher grundsätzlich nicht erfolgreich vorgehen, sofern die (bau-)rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden. Die Gerichte vertreten die sogenannte Kehrseitentheorie: Wer im Grünen wohnt und die Vorteile nutzt, muss auch damit leben, dass es Schatten gibt und dass im Herbst Laub fällt. Schatten- und Laubwurf werden von den Gerichten in der Regel als ortsüblich und damit als zu dulden angesehen. Beispiele: Ein Baum, der in ausreichendem Grenzabstand wächst, muss nicht geschnitten werden, auch wenn sich der Nachbar durch den Schatten gestört fühlt (OLG Hamm, Az. 5 U 67/98). Überhängende Zweige dürfen vom Nachbarn nicht abgeschnitten werden, wenn sich dadurch nichts Wesentliches am Schattenwurf ändert (OLG Oldenburg, Az. 4 U 89/89). Der Mieter einer Erdgeschosswohnung kann wegen Schattenwurfs von Bäumen oder Sträuchern grundsätzlich nicht die Miete mindern (LG Hamburg, Az. 307 S 130/98)