Brandschäden durch Wunderkerzen
Neben den Lichterketten sind auch Wunderkerzen zu Weihnachten und Silvester beliebt. Letztere sind allerdings nicht ganz ungefährlich, denn der Funkenflug ist immer wieder Ursache für Zimmerbrände, weil die Wunderkerzen oft in der Wohnung angezündet werden. Nicht für jeden Brandschaden muss die Versicherung aufkommen: So dürfen Wunderkerzen – wie auch in den Warnhinweisen auf den Packungen vermerkt – nur im Freien oder über einer feuerfesten Unterlage abgebrannt werden. Wurden die Wunderkerzen hingegen im Zimmer, zum Beispiel über einer mit getrocknetem Moos ausgelegten Weihnachtskrippe, abgebrannt, dann liegt grobe Fahrlässigkeit vor und die Hausratversicherung bleibt leistungsfrei, so das Landgericht Offenburg (Az.: 2 O 197/02). Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az.: 3 U 104/05) ist es jedoch noch nicht grob fahrlässig, Wunderkerzen am frischen und feuchten Baum abzubrennen. Denn die Allgemeinheit, so das Gericht, sieht Wunderkerzen nicht als gefährlich an