Gefahrenquelle Gartenteich
Was bedeutet die Verkehrssicherungspflicht für Teichbesitzer
Soweit nicht ohnehin eine Einfriedungspflicht für das Grundstück nach dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes vorliegt, kann sich eine Einfriedungspflicht auch aus einer Verkehrssicherungspflicht ergeben. Heißt im Klartext: Wenn der Garten, in dem sich der Teich befindet, frei zugänglich ist und etwas passiert, dann besteht die Gefahr, dass der Garten-/Teichbesitzer zur Verantwortung gezogen wird. Ein Gartenteich stellt, insbesondere für Kinder, eine Gefahrenquelle dar (BGH, Urteil vom 20.9.1994, Az. VI ZR 162/93). Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind solche Sicherungsmaßnahmen notwendig, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um Dritte vor Schäden zu bewahren. Um dieser Verkehrssicherungspflicht bei einem Teich auf einem Privatgrundstück nachzukommen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass das Grundstück vollkommen eingefriedet und abgeschlossen ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 27.3.1994, 13 U 163/94). Es gibt aber auch Situationen, in denen im Einzelfall selbst eine fehlende Einfriedung nicht zu einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht führt (BGH, Urteil vom 20.9.1994, Az. VI ZR 162/93). Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen können erforderlich sein, wenn dem Grundstückseigentümer bekannt ist oder bekannt sein muss, dass Kinder sein Grundstück, befugt oder unbefugt, zum Spielen nutzen und die Gefahr besteht, dass sie, insbesondere als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit, Schaden erleiden können (BGH, Urteil vom 20.9.1994, Az. VI ZR 162/93).
Auch seichte Teiche sind für Kleinkinder gefährlich
Selbst flache Gewässer können für ein Kleinkind leicht zur tödlichen Gefahr werden. Bei Kleinkindern droht nämlich das sogenannte „trockene“ Ertrinken. Fällt ein Kleinkind ins Wasser (30 Zentimeter Tiefe genügen schon), wird automatisch eine Schockreaktion ausgelöst. Der Rachenraum zieht sich so zusammen, dass das Kind nicht mehr atmen kann. Selbst wenn der Unfall rechtzeitig entdeckt wird, können schwere Folgen beim Kleinkind zurückbleiben, weil das Gehirn zu lange Zeit nur mangelhaft durchblutet wurde. Gibt es im eigenen Haus oder in der Nachbarschaft Kleinkinder, sollte der Gartenteich also von vornherein kindersicher gestaltet werden
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