Nackter Nachbar im Garten sorgt für Unmut
Streitereien zwischen Nachbarn gehören in Deutschland schon fast zum Alltag für Anwälte. In Dortmund musste sich nun ein Gericht mit dem Streitthema befassen, ob sich ein 42-jähriger nach der Benutzung seiner Sauna nackt im Garten aufhalten dürfe. Sein an der Nacktheit Anstoß nehmender Nachbar fühle sich regelmäßig „schockiert“ von diesem Anblick. Zudem posiere der Nackedei nach getätigtem Saunagang in „aufreizenden Posen“.
Fazit des Streits über den Gartenzaun ist nun, dass der Rentner zwar in erster Instanz gewonnen, aber in der Revision von Richter Marc Bünnecke zum Rückzug seiner Klage veranlasst wurde. Somit darf der Saunagänger auch weiterhin hüllenlos durch seinen Garten lustwandeln