Sonnenlicht als Naturereignis?

Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung wurden immer wieder auf ihrer Terrasse und im Wohnzimmer durch reflektiertes Sonnenlicht von den Dachfenstern des Nachbarhauses geblendet. Sie klagten auf Unterlassung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 10 U 146/08). Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den Lichtreflexionen in diesem konkreten Einzelfall keineswegs um ein von den Klägern zu duldendes Naturereignis handele. Es stützte sich dabei auf ein Sachverständigen-Gutachten. Die Blendwirkung habe, so das Gericht, ihre Ursache in der besonderen Ausgestaltung des Oberlichts am Nachbargebäude. Daher wurden die Nachbarn dazu verurteilt, die unzumutbaren Blendungen künftig durch geeignete Maßnahmen am Dachfenster zu beseitigen

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