Nachbarschaftsstreit: Das empfiehlt der Anwalt
Was ist denn im Nachbarschaftsrecht der übliche Verfahrensweg, wenn die Streithähne sich nicht einigen können?
In vielen Bundesländern gibt es ein sogenanntes obligatorisches Schlichtungsverfahren. Bevor man gegen den Nachbarn vor Gericht ziehen kann, muss je nach Bundesland eine Schlichtung beim Notar, Schiedsmann, Rechtsanwalt oder Friedensrichter durchgeführt werden. Die schriftliche Bescheinigung, dass die Schlichtung gescheitert ist, muss mit der Klageschrift beim Gericht eingereicht werden.
Zahlt eine klassische Rechtsschutzversicherung eigentlich die Kosten, wenn man mit der Klage gegen den Nachbarn keinen Erfolg hat?
Das hängt natürlich sehr von der Versicherungsgesellschaft und vor allem vom jeweiligen Vertrag ab. Wer tatsächlich vorhat, seinen Nachbarn zu verklagen, sollte zuvor unbedingt seine Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Wichtig: Die Versicherungen zahlen grundsätzlich nicht für Altfälle. Es bringt daher gar nichts, wegen eines seit Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreits eine Versicherung abzuschließen.
Wie würden Sie als Anwalt reagieren, wenn Sie Probleme mit Ihrem Nachbarn hätten?
Ich würde versuchen, das Problem im persönlichen Gespräch aus der Welt zu schaffen. Streit entsteht oft nur, weil beide Seiten nicht genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig, würde ich ihn schriftlich und mit angemessener Fristsetzung auffordern, die Störung zu unterlassen. In diesem Schreiben würde ich bereits ankündigen, dass bei fruchtlosem Fristablauf gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Erst danach würde ich über weitere Schritte nachdenken. Dass Juristen gerne in eigener Sache klagen, kann ich für mich und die meisten meiner Berufskollegen nicht bestätigen. Ein Prozess kostet Zeit, Geld und Nerven und rechtfertigt oft nicht den Aufwand. Außerdem habe ich zum Glück sehr nette Nachbarn
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