Mieter verliert Wohnung wegen Ahornbaum

Ein bepflanzter Balkon kann erfreuen. Ein veritabler Baum auf der Loggia eines Mehrfamilienhauses ist jedoch zu viel. Das meinte die Vermieterin einer Wohnung in München, auf deren Loggia der Mieter einen Ahornbaum wachsen ließ. Sie forderte den Mieter auf, den Baum (dessen Krone sich schon übers Hausdach schob) zu entfernen. Das Amtsgericht München gab der Vermieterin Recht: Das Anpflanzen von Bäumen auf Loggien gehört nicht zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Baumfreund ignorierte das Urteil und weigerte sich auch nach einer Abmahnung, den Ahorn zu fällen. Erst nachdem ihm die Kündigung ins Haus geflattert war, griff er zur Axt. Zu spät! Das Amtsgericht München gab der Räumungsklage der Vermieterin statt. Begründung: Eine außerordentliche Kündigung ist rechtens, da der Mieter den vertragswidrigen Zustand trotz Abmahnung nicht beseitigt hatte.

AZ: 422 C 6905/17

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2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

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Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Kleine Zapfenkunde 

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Käsebällchen mit karamellisierten Nüssen, Cranberrys und Petersilie.

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Insekt des Jahres 2025

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Gemeines Leinkraut oder auch kleines Löwenmaul, früher sagte man auch Frauenflachs dazu. (Linaria vulgaris)

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