Wie viel Kinderlärm muss man dulden?

Wer kennt das nicht: Da möchte man seinen Feierabend oder das Wochenende in Ruhe im Garten verbringen und vielleicht gemütlich ein Buch lesen, da wird man von spielenden Kindern – deren Geräusche von vielen nicht unbedingt als leise empfunden werden – gestört. Aber kann man dagegen rechtlich überhaupt etwas unternehmen?

Seit 2011 ist Kinderlärm zum Teil auch gesetzlich geregelt. § 22 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz lautet: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“


Weblink

Müssen Anwohner Kinderlärm in jedem Fall hinnehmen?

… und hier gibt's noch mehr…

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Die Brutzeit beginnt und die Vögel suchen sich fleißig Nistmaterial.

Die Brutzeit beginnt und die Vögel suchen sich fleißig Nistmaterial.

Sammy und seine Freunde

Sammy und seine Freunde

Mitmachaktion „Stunde der Gartenvögel“ 2025

Mitmachaktion „Stunde der Gartenvögel“ 2025

Tag der offenen Gartentür und Naturgartentour im Landkreis Rhön Grabfeld

Tag der offenen Gartentür und Naturgartentour im Landkreis Rhön Grabfeld