Lichterkette am Balkon oder Fenster

Das Landgericht Berlin hat am 1.6.2010 (Az. 65 S 390/09) entschieden, dass das Anbringen einer Lichterkette auf dem Balkon grundsätzlich keinen Kündigungsgrund darstellt, da es sich um eine weitverbreitete Sitte handelt, Fenster und Balkone zur Weihnachtszeit zu schmücken. Selbst wenn sich ein Verbot zum Anbringen von Lichterketten aus dem Mietvertrag ergebe, handele es sich in diesem Fall um einen verhältnismäßig geringen Verstoß, der weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung rechtfertige

… und hier gibt's noch mehr…

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

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Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Die Brutzeit beginnt und die Vögel suchen sich fleißig Nistmaterial.

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Sammy und seine Freunde

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Mitmachaktion „Stunde der Gartenvögel“ 2025

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Tag der offenen Gartentür und Naturgartentour im Landkreis Rhön Grabfeld

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