Wurzeln von Nachbars Baum kappen
Wurzeln von Bäumen und Sträuchern, die vom Grundstück nebenan eindringen, darf man an der Grenze abschneiden und entfernen, wenn das Gehölz dadurch nicht beschädigt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wurzeln die Benutzung des Grundstücks tatsächlich beeinträchtigen, beispielsweise dem Gemüsebeet die Feuchtigkeit entziehen, Plattenwege oder Abflussrohre beschädigen. Das bloße Vorhandensein von Wurzeln im Erdreich stellt noch keine Beeinträchtigung dar. Ein Baum, der den vorgeschriebenen Grenzabstandeinhält, muss nicht gefällt werden, nur weil er irgendwann einmal mit seinen Wurzeln Schäden anrichten könnte. Reden Sie aber dennoch frühzeitig mit dem Nachbarn. Der Eigentümer des Baumes ist für (spätere) Schäden durch die Wurzeln in der Regel haftbar. Beschädigungen von Bodenbelägen werden übrigens in erster Linie von Flachwurzlern verursacht; problematisch sind unter anderem Weiden, Birken, Spitz-Ahorn und Pappeln