Darf man Grünabfälle im Wald entsorgen?

Bald ist es wieder soweit: Viele Gartenbesitzer blicken voller Vorfreude der kommenden Gartensaison entgegen. Doch wohin dann mit den Zweigen, Zwiebeln, Blättern und dem Rasenschnitt? Diese Frage können im Frühjahr Forstleute und Waldbesitzer beantworten, die Berge von illegal entsorgten Gartenabfällen am Waldrand, an Wegen und Waldparkplätzen finden. Was nach öffentlicher Kompostierung klingt, ist allerdings kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Abfallentsorgung ist illegal und wird gemäß dem Thüringer Waldgesetz mit Geldbußen bis 12.500 Euro geahndet.

Auch natürlich abbaubare Gartenabfälle sind schädlich für den Wald

„Das Ökosystem Wald ist eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Wird in dieses sensible System etwa der kaukasische Riesenbärenklau oder das am Himalaja natürlich vorkommende Indische Springkraut eingebracht, sorgt deren Konkurrenzstärke zur radikalen Verdrängung der heimischen Flora“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Standorttypische Pflanzen wie Veilchen, Blutweiderich oder auch Waldkräuter verschwinden. Von dieser heimischen Flora leben wiederum Hunderte heimische Arten, die damit ihre Nahrungs- und Vermehrungsgrundlage verlieren. Verrottende, oft gärende und fäulnisbildende Gartenabfälle belasten Boden und Grundwasser mit Nitrat, was unserer Gesundheit schadet. Wildschweinewerden angezogen, die schlimmstenfalls Waldbesucher oder Autofahrer auf nahegelegenen Straßen gefährden. In Billig-Zierpflanzen finden sich teils enorm hohe Pestizidrückstände, die das heimische Ökosystem beeinträchtigen, oft genug speziell für die im Wald lebenden Wild- und Honigbienen tödlich sind. Ähnlich schlimm: Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen nicht heimischer, giftiger Pflanzen enthalten.

Besonders dramatisch endete die illegale Fütterung von Haflingerpferden mit einem Gartenschnitt aus Gras, Zypressen und Buchs im Sommer 2014. Innerhalb von 24 Stunden starben 17 von 20 Fohlen jämmerlich an einer Vergiftung. Vor diesem Hintergrund kann es nicht überraschen, dass der Gesetzgeber im Freistaat die illegale Entsorgung von Gartenabfällen im Wald mit empfindlich hohen Geldbußen ahndet

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