Wie viel Kinderlärm muss man dulden?
Wer kennt das nicht: Da möchte man seinen Feierabend oder das Wochenende in Ruhe im Garten verbringen und vielleicht gemütlich ein Buch lesen, da wird man von spielenden Kindern – deren Geräusche von vielen nicht unbedingt als leise empfunden werden – gestört. Aber kann man dagegen rechtlich überhaupt etwas unternehmen?
Seit 2011 ist Kinderlärm zum Teil auch gesetzlich geregelt. § 22 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz lautet: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“