Videoüberwachung
Zur Sicherung und Überwachung des Eigenheims oder des eigenen Grundstücks setzen viele Personen auf den Einsatz von Videoüberwachung. Da auch dies eine Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO darstellt, da durch das gewonnene Bildmaterial betroffene Personen identifizierbar sind oder identifiziert werden können, ist die Videoüberwachung an bestimmte (datenschutz-)rechtliche Voraussetzungen geknüpft weiter lesen… https://www.anwalt.de/rechtstipps/videoueberwachung-auf-privatgrundstueck-188930.html
Veröffentlicht von:Rechtsanwalt Marc E. Evers
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