Rechtsfragen rund um den Weihnachtsbaum
Ein Weihnachtsfest ohne Baum? Für die meisten Menschen ist das undenkbar. Rund 30 Millionen Exemplare werden jedes Jahr gekauft und nach Hause transportiert. Grundsätzlich darf man einen Weihnachtsbaum mit dem Auto transportieren, sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ein Teil der Weihnachtstanne darf beim Transport aus dem Auto herausragen, aber in der Regel nur nach hinten. Entscheidend ist auch die Geschwindigkeit, mit der man unterwegs ist. Wer schneller als 100 km/h fährt, darf den Baum lediglich 1,5 Meter aus dem Kofferraum herausragen lassen. Wer langsamer fährt, dem werden sogar drei Meter zugestanden. Stets muss der herausragende Baum mit einer hellroten, mindestens 30 x 30 Zentimeter großen Fahne gekennzeichnet werden, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Auch dürfen keinesfalls das Kennzeichen und die Scheinwerfer durch Äste verdeckt werden. Auf den verkehrssicheren Transport sollte man unbedingt achten. Denn bei Zuwiderhandlungen droht ein Verwarnungsgeld oder sogar ein Bußgeld, das zwischen 20 und 60 Euro liegt, sowie gegebenenfalls auch noch einen Punkt in Flensburg. Wer den Weihnachtsbaum statt im Kofferraum lieber auf dem Autodach transportieren möchte, verwendet hierzu am besten einen Dachgepäckträger. Dabei legt man den Baum sicherheitshalber mit der Spitze nach hinten und zurrt ihn an drei Stellen mit Gurten fest