Privatzoo: Nicht gestattet
Doch die Freiheit in puncto Gartengestaltung hat auch seine Grenzen: In einem konkreten Fall hatte ein Mieter viele Tiere gehalten, sodass der Rasen komplett ruiniert wurde. Auf der Fläche tummelten sich Schweine, Schildkröten und Vögel. Das Amtsgericht München entschied, dass es nicht gestattet sei, die Freifläche zu einem Privatzoo umzufunktionieren (Aktenzeichen 462 C 27294/98). Es folgte die fristlose Kündigung