Nasses Herbstlaub als Unfallursache

Für Herbstlaub auf öffentlichen Wegen am Haus gelten andere Regeln zur Räumpflicht wie bei Schnee oder Glatteis. Das Landgericht Coburg (Az. 14 O 742/07) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Pflichten des Grundstückseigentümers im Herbst nicht so umfangreich sind wie im Winter bei Eis und Schnee. Geklagt hatte eine Passantin, die auf feuchtem Herbstlaub ausgerutscht war. Der beklagte Grundeigentümer konnte sich erfolgreich damit verteidigen, dass er erst wenige Tage vorher Laub gefegt hatte. Denn anders als etwa bei Eisregen gibt es keine stündliche Räumpflicht. Nicht jedes Laubblatt muss sofort weggefegt werden. Das Landgericht wies die Klage außerdem mit dem Hinweis ab, dass sich Fußgänger auf Rutschgefahr unter Laubbäumen einrichten müssen.

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Endlich ist ein Kleingarten frei geworden zum Pachten. Was muss man da alles beachten?

Endlich ist ein Kleingarten frei geworden zum Pachten. Was muss man da alles beachten?

Welche Gemüsepflanzen wachsen im Garten hoch oder Hochbeet auch im Halbschatten oder ganz schattig?

Welche Gemüsepflanzen wachsen im Garten hoch oder Hochbeet auch im Halbschatten oder ganz schattig?

Wir braten uns ein vegetarisches Sellerieschnitzel!

Wir braten uns ein vegetarisches Sellerieschnitzel!

Riesen Gemüse, Nutz und Blumengarten Gaß

Riesen Gemüse, Nutz und Blumengarten Gaß

No Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert