Lichterkette am Balkon oder Fenster

Das Landgericht Berlin hat am 1.6.2010 (Az. 65 S 390/09) entschieden, dass das Anbringen einer Lichterkette auf dem Balkon grundsätzlich keinen Kündigungsgrund darstellt, da es sich um eine weitverbreitete Sitte handelt, Fenster und Balkone zur Weihnachtszeit zu schmücken. Selbst wenn sich ein Verbot zum Anbringen von Lichterketten aus dem Mietvertrag ergebe, handele es sich in diesem Fall um einen verhältnismäßig geringen Verstoß, der weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung rechtfertige

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Natur des Jahres 2025

Natur des Jahres 2025

Veranstaltungen 2025 Probstei Wechterswinkel

Veranstaltungen 2025 Probstei Wechterswinkel

Wohin mit meinem alten Weihnachtsbaum?

Wohin mit meinem alten Weihnachtsbaum?

Wir zählen wieder die Wintervögel. Macht mit!

Wir zählen wieder die Wintervögel. Macht mit!