Haftung für Stürze bei Schnee

Gemeinden können ihre Räum- und Streupflichten weitgehend auf Dritte übertragen oder zeitlich einschränken. So kann beispielsweise in einer Satzung festgelegt werden, dass die Gemeinde erst ab 7.30 Uhr zu streuen hat. Die festgelegte Uhrzeit ist aber nicht maßgeblich, wenn es sich um gefährliche Fahrbahnstellen wie zentrale Verkehrsknotenpunkte handelt, zeigt diese Urteil vom OLG Oldenburg (Az. 6 U 30/10). Die klagende Radlerin war an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt gestürzt, als sie ihren Sohn gegen 7:20 Uhr zur Schule begleitet hatte. Sie brach sich bei dem Sturz den Ellenbogen. Der gestürzten Radfahrerin wurde ein angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen, da die Gemeinde ihrer Räum- und Streupflicht an der Unfallstelle nicht rechtzeitig nachgekommen war

… und hier gibt's noch mehr…

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Rhöner Biosphärentage in Mellrichstadt

Rhöner Biosphärentage in Mellrichstadt

Neuigkeiten für Bad Neustadt und den Landkreis

Neuigkeiten für Bad Neustadt und den Landkreis

Süßkraut Stevia (Stevia rebaudiana) im Garten selbst anbauen, pflegen und ernten.

Süßkraut Stevia (Stevia rebaudiana) im Garten selbst anbauen, pflegen und ernten.

Ziergräser für den Garten

Ziergräser für den Garten