Gartenpflegekosten
Gartenpflegekosten bei frei zugänglicher Fläche einer WEG
Gartenpflegekosten bei frei zugänglicher Fläche einer WEG. Mieter kann nicht herangezogen werden. Der Fall:
Der Fall:
In einem Rechtsstreit ging es um die Kosten die eine Wohneigentumgsgemeinschaft für die Pflege und den Unterhalt einer Außenfläche aufgebracht hatte. Einer der Eigentümer hatte hierüber eine Rechnung zu seinem Anteil erhalten. Seine Wohnung bewohnte er nicht selbst, sondern hatte sie vermietet. Also guckte er in seinen Mietvertrag und war dann der Meinung, dass er die Kosten nicht selbst tragen müsse. Er könne sie vielmehr auf seine Mieter umlegen. Das hat er für zwei Jahre denn auch gemacht.
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Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger