Allergien durch Gartenpflanzen

Wer auf die Pollen von Nachbars Pflanzen mit Heuschnupfen reagiert, kann nicht fordern, dass die Pflanzen entfernt werden. Das Landgericht Frankfurt/M. (Az: 2/16 S 49/95) vertritt zwar die Ansicht, dass es sich bei Birkenpollen um eine lästige Störung handelt. Die Klägerin musste die Einwirkungen aber als ortsüblich dulden. Das Gericht gab zu bedenken, dass Allergien weit verbreitet sind und von einer Vielzahl verschiedener Pflanzen ausgehen. Besonderheit: Verbietet die Baumschutzsatzung einer Gemeinde das Fällen eines Baums, so ist es mit einer ärztlich attestierten Allergie dennoch möglich, bei der Kommune eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen und den Baum auf dem eigenen Grundstück zu fällen

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