Darf man im Gartenhaus wohnen?

Grundsätzlich ja, aber: Ob Tiny House im Garten oder ein ausgebautes Gartenhaus – sobald Sie darin wohnen, handelt es sich um ein Gebäude. Das bedeutet, dass die Bauordnungen der Länder gelten und eingehalten werden müssen. Klären Sie daher entsprechende Voraussetzungen und Vorschriften vor der Anschaffung eines Tiny Houses mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und dem Bauamt. Das gilt auch, wenn Sie in Ihrem Gartenhaus wohnen möchten, denn in diesem Fall sind mindestens ein Antrag auf Nutzungsänderung sowie eine Baugenehmigung erforderlich

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

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