Streusalz ist für den privaten Einsatz verboten

Streusalz hat zwar eine schnelle Wirkung, ist aber durch das Einsickern in den Boden und das Grundwasser umweltschädlich. Um die Böden vor dem übermäßigen Salzeintrag zu schützen, ist Streusalz daher für Privatleute in vielen Gemeinden mittlerweile verboten, obwohl es Streusalz nach wie vor überall zu kaufen gibt. Die für Ihre Gemeinde gültige Verordnung ist häufig im Internet zu finden oder lässt sich bei der Gemeindeverwaltung erfragen. Eine einheitliche Regelung zum Einsatz von Streusalz auf Bundes- oder Länderebene gibt es nicht. Ausnahmeregelungen gelten bei hartnäckigen Vereisungen und Treppen oder bei Blitzeis oder Eisregen. Bei diesen extremen Wetterereignissen kann aus Sicherheitsgründen auch zu Streusalz gegriffen werden

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