Haftung bei Schäden durch Katzen

Grundsätzlich ist man als Katzenhalter auch für Schäden verantwortlich, die durch die Katze entstehen, zum Beispiel, wenn die eigene Katze die Zierfische aus dem Gartenteich im Nachbargarten frisst. Es muss jedoch nachweisbar sein, dass die Schäden zweifelsfrei durch diese bestimmte Katze verursacht worden sind. Das Amtsgericht Aachen hat am 30.11.2006 (Aktenzeichen: 5 C 511/06) entschieden, dass der Nachweis der Täterschaft erbracht werden muss und Indizien dafür nicht ausreichen. Das heißt, man müsste die Katze auf frischer Tat ertappen und bestenfalls Zeugen zur Seite haben. In obigem Fall sollte sogar ein DNA-Gutachten erstellt werden, welches jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Katze durchaus auf dem Auto des Klägers gewesen sein kann, es aber fraglich ist, ob sie dort auch den Schaden verursacht hat

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