Haftung bei Schäden durch Katzen

Grundsätzlich ist man als Katzenhalter auch für Schäden verantwortlich, die durch die Katze entstehen, zum Beispiel, wenn die eigene Katze die Zierfische aus dem Gartenteich im Nachbargarten frisst. Es muss jedoch nachweisbar sein, dass die Schäden zweifelsfrei durch diese bestimmte Katze verursacht worden sind. Das Amtsgericht Aachen hat am 30.11.2006 (Aktenzeichen: 5 C 511/06) entschieden, dass der Nachweis der Täterschaft erbracht werden muss und Indizien dafür nicht ausreichen. Das heißt, man müsste die Katze auf frischer Tat ertappen und bestenfalls Zeugen zur Seite haben. In obigem Fall sollte sogar ein DNA-Gutachten erstellt werden, welches jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Katze durchaus auf dem Auto des Klägers gewesen sein kann, es aber fraglich ist, ob sie dort auch den Schaden verursacht hat

… und hier gibt's noch mehr…

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Kleine Zapfenkunde 

Kleine Zapfenkunde 

Käsebällchen mit karamellisierten Nüssen, Cranberrys und Petersilie.

Käsebällchen mit karamellisierten Nüssen, Cranberrys und Petersilie.

Insekt des Jahres 2025

Insekt des Jahres 2025

Gemeines Leinkraut oder auch kleines Löwenmaul, früher sagte man auch Frauenflachs dazu. (Linaria vulgaris)

Gemeines Leinkraut oder auch kleines Löwenmaul, früher sagte man auch Frauenflachs dazu. (Linaria vulgaris)