Hunde Gebell

Gibt es Ruhezeiten für Hunde?

Ja, auch für Hunde gibt es Ruhezeiten. Zum Beispiel hat das Oberlandesgericht Köln (7.6.1993, Az. 12 U 40/93) entschieden, dass man seine Hunde so halten muss, dass Gebell, Winseln und Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr und jeweils nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sind. Das gilt auch für Wachhunde. Diese muss man so halten, dass sie durch ihr Bellen die Anwohner nicht mehr als nur geringfügig stören (OLG Düsseldorf, 6.6.1990, Az. 5 Ss (OWi) 170/90 – (OWi) 87/90 I)

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Liebe Besucher unserer Gartenseite!

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Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Die Brutzeit beginnt und die Vögel suchen sich fleißig Nistmaterial.

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Sammy und seine Freunde

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Mitmachaktion „Stunde der Gartenvögel“ 2025

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Tag der offenen Gartentür und Naturgartentour im Landkreis Rhön Grabfeld

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