Hunde Gebell
Gibt es Ruhezeiten für Hunde?
Ja, auch für Hunde gibt es Ruhezeiten. Zum Beispiel hat das Oberlandesgericht Köln (7.6.1993, Az. 12 U 40/93) entschieden, dass man seine Hunde so halten muss, dass Gebell, Winseln und Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13 bis 15 Uhr sowie von 22 bis 6 Uhr und jeweils nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich zu hören sind. Das gilt auch für Wachhunde. Diese muss man so halten, dass sie durch ihr Bellen die Anwohner nicht mehr als nur geringfügig stören (OLG Düsseldorf, 6.6.1990, Az. 5 Ss (OWi) 170/90 – (OWi) 87/90 I)