Unfallversicherung für Gartenhelfer

Als Mini-Jobber angemeldete Garten- oder Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, auf allen damit zusammenhängenden Wegen und auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück. Nicht versichert sind private Tätigkeiten während der Arbeitszeit.

Ist ein Arbeitsunfall, ein Arbeitswegeunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem Kosten für die Behandlung beim Arzt/Zahnarzt, im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen einschließlich der notwendigen Fahrt- und Transportkosten, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, die Pflege zu Hause und in Heimen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (z. B. berufsfördernde Leistungen, Wohnungshilfe). Außerdem zahlt die Unfallversicherung zum Beispiel Verletztengeld bei Verdienstausfall, Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Renten an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden und Renten an Hinterbliebene (zum Beispiel Waisenrenten).

Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und zum Versicherungsschutz informieren die Unfallversicherungsträger sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin-Mitte (www.dguv.de). Die unterlassene Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale kann bei einem Arbeits- oder Wegeunfall dazu führen, dass der Arbeitgeber für die Behandlungskosten in Regress genommen wird.

Wann liegt ein Mini-Job vor?

Verrichtet eine Person Tätigkeiten für einen Privathaushalt, die normalerweise Familienmitglieder erledigen, handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, wenn die Erzielung von Arbeitsentgelt im Vordergrund steht. Beträgt die Entlohnung solcher Beschäftigungen regelmäßig im Monat maximal 450 Euro, handelt es sich um Minijobs in Privathaushalten. Hierzu zählen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen, Wäschewaschen, Bügeln, Einkaufen und Gartenarbeit. Auch die Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen gehört dazu. Weitere Infos finden Sie unter: www.minijob-zentrale.de

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