Dachterrasse, Gewächshaus und Co.: Baurecht im Garten

Ein Garagendach darf nicht nicht ohne weiteres zu einer Dachterrasse oder gar zu einem Dachgarten umfunktioniert werden. Zunächst müssen Sie berücksichtigen, was die jeweilige Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes vorgibt. Auch kann in örtlichen Satzungen wie etwa dem Bebauungsplan eine Dachterrasse generell untersagt sein. Erkundigen Sie sich deshalb am besten zunächst einmal bei der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Kommune. Darüber hinaus gibt es in vielen Fällen auch statische Probleme, weil viele Garagendächer auf die hohen Belastungen nicht ausgelegt sind – ziehen Sie bei Ihrem Vorhaben in jedem Fall einen Baustatiker zu Rate, auch wenn keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich ist.

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