Gartenrecht: Mähroboter im Garten
Ein Mähroboter, der in der Ladestation auf der Terrasse steht, kann schnell lange Beine bekommen. Es ist also wichtig, dass er versichert ist. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer bestehenden Hausratversicherung informieren, ob und unter welchen Bedingungen der Roboter in der Versicherung integriert ist. Lassen Sie sich diese Aussage am besten schriftlich bestätigen, damit Sie einen Nachweis haben. Zum Teil gibt es Wertgrenzen und Schutzvoraussetzungen (Zaun, abgeschlossenes Gartentor oder abgeschlossene Garage). Zusätzlich zur Versicherung gibt es auch verschiedene weitere Ausstattungen, die Diebe abschrecken können: PIN/Code-Systeme, Alarmsysteme mit akustischen Signalen und GPS-Sender/Geofencing/Tracking.
Sind Mähroboter zu laut?
Das AG Siegburg hat am 19.2.2015 (Az. 118 C 97/13) entschieden, dass der Lärm eines Mähroboters vom Nachbargrundstück hinzunehmen ist, solange gesetzlich vorgeschriebene Werte eingehalten werden. In dem entschiedenen Fall lief der Mähroboter circa sieben Stunden täglich, nur unterbrochen von ein paar Ladepausen. Bei der Lärmmessung kommt es immer auf den Ort der Einwirkung an und nicht auf den Ort der Ursache. Auf dem Nachbargrundstück wurden Lärmwerte von circa 41 Dezibel gemessen. Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) liegt die Grenze für Wohngebiete bei 50 Dezibel. Da die 50 Dezibel nicht überschritten und die Ruhezeiten eingehalten wurden, kann der Mähroboter uneingeschränkt weiter eingesetzt werden