Grenzabstände richtig messen
Gemessen wird der Grenzabstand von dort, wo der grenznächste Pflanzenstamm aus der Erde tritt. Ob es sich um den Hauptstamm handelt oder nicht, spielt keine Rolle. Äste, Zweige und Blätter dürfen also an die Grenze heranwachsen. Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben, denn manches ist – auch von Land zu Land – umstritten. Die Regeln des Nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, in denen eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme juristisch verankert ist, sind ebenfalls anzuwenden. Bei Pflanzen, die keine Stämme, sondern eine Vielzahl von Trieben besitzen (zum Beispiel Himbeeren und Brombeeren), kann im Einzelfall auch von der Mitte aus, zwischen allen aus dem Boden austretenden Trieben, gemessen werden. Wer ganz sicher gehen will, sollte aber vom grenznächsten Trieb ausgehen oder kritische Triebe entfernen. Wichtig: Bei abschüssigem Gelände muss der Grenzabstand in waagerechter Linie gemessen werden.
Welcher Grenzabstand mit Gehölzen einzuhalten ist, kann sogar von der Pflanzenart abhängen: Bestimmte schnell wachsende und ausladende Bäume müssen je nach Bundesland bis zu acht Meter Abstand wahren