Darf man einen Brunnen im eigenen Garten bohren?
Die Bohrung oder das Schlagen eines Brunnens bedarf meist einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Wasserbehörde oder muss zumindest angezeigt werden. Unabhängig davon, ob eine Anzeige oder eine Genehmigung erforderlich ist, ist es immer sinnvoll, vorab Kontakt mit der Wasserbehörde aufzunehmen. So verhindern Sie, dass wichtige Regelungen in Bezug auf den Bau und das Grundwasser nicht beachtet und mögliche Genehmigungspflichten übersehen werden. Soweit das Wasser nicht nur zur Bewässerung des eigenen Gartens genutzt werden soll, sondern auch anderen zur Verfügung gestellt, in größeren Mengen, gewerblich oder als Trinkwasser genutzt werden soll, sind weitere Anforderungen zu erfüllen. Wer es als Trinkwasser nutzen will, muss die zuständige Gesundheitsbehörde und häufig auch den Wasserwerksbetreiber einbeziehen. Abhängig vom Einzelfall können zusätzlich naturschutz- oder forstrechtliche Genehmigungen erforderlich sein.
Tipp: So sparen Sie Abwassergebühren
Wenn Frischwasser aus dem Wasserhahn nicht in die Kanalisation gelangt, muss dafür prinzipiell auch keine Abwassergebühr gezahlt werden. Am besten wird zum Nachweis der Gießwassermenge ein geeichter Gartenwasserzähler am Wasserhahn im Garten installiert. Auch für geringe Mengen Gießwasser muss keine Gebühr gezahlt werden. Abwassersatzungen, nach denen Gießwasser erst dann gebührenfrei ist, wenn eine bestimmte Verbrauchsmenge pro Jahr überschritten wird, verstoßen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Az. 2 S 2650/08) gegen den Gleichheitsgrundsatz und sind damit nichtig.
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