Wo darf man ein Tiny House aufstellen?

Grundsätzlich gelten für Tiny Houses die gleichen Regeln wie für „normale“ Häuser. Im sogenannten Außenbereich, also außerhalb von Orten, ist das Bauen und Aufstellen eines Gebäudes und auch eines Tiny Housegrundsätzlich verboten, soweit nicht einer der sehr engen Ausnahmetatbestände des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zutrifft. Im sogenannten Innenbereich, also innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), ist es im Rahmen der weiteren Vorschriften des Baurechts, der Landesbauordnungen, der Baunutzungsverordnung, der Flächennutzungs- und Bebauungspläne und weiterer örtlich geltenden Regeln wie Gestaltungssatzungen auf erschlossenen Grundstücken zulässig. Auch hier sollten Sie sich unbedingt vorab an das zuständige Bauamt wenden, da Sie so einen Überblick über die für Ihr Vorhaben geltenden Regeln erhalten. Diese Vorschriften müssen Sie immer einhalten, auch wenn aufgrund der Ausnahmeregelungen in der jeweiligen Landesbauordnung keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte.

Foto. Bild von Siggy Nowak von Pixabay

… und hier gibt's noch mehr…

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

Rhöner Biosphärentage in Mellrichstadt

Rhöner Biosphärentage in Mellrichstadt

Neuigkeiten für Bad Neustadt und den Landkreis

Neuigkeiten für Bad Neustadt und den Landkreis

Süßkraut Stevia (Stevia rebaudiana) im Garten selbst anbauen, pflegen und ernten.

Süßkraut Stevia (Stevia rebaudiana) im Garten selbst anbauen, pflegen und ernten.

Ziergräser für den Garten

Ziergräser für den Garten

No Comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert