Wo darf man ein Tiny House aufstellen?

Grundsätzlich gelten für Tiny Houses die gleichen Regeln wie für „normale“ Häuser. Im sogenannten Außenbereich, also außerhalb von Orten, ist das Bauen und Aufstellen eines Gebäudes und auch eines Tiny Housegrundsätzlich verboten, soweit nicht einer der sehr engen Ausnahmetatbestände des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zutrifft. Im sogenannten Innenbereich, also innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), ist es im Rahmen der weiteren Vorschriften des Baurechts, der Landesbauordnungen, der Baunutzungsverordnung, der Flächennutzungs- und Bebauungspläne und weiterer örtlich geltenden Regeln wie Gestaltungssatzungen auf erschlossenen Grundstücken zulässig. Auch hier sollten Sie sich unbedingt vorab an das zuständige Bauamt wenden, da Sie so einen Überblick über die für Ihr Vorhaben geltenden Regeln erhalten. Diese Vorschriften müssen Sie immer einhalten, auch wenn aufgrund der Ausnahmeregelungen in der jeweiligen Landesbauordnung keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte

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