Pool im Garten: Tipps zur Baugenehmigung und andere Rechtsfragen
Wer im Sommer nach getaner Gartenarbeit draußen entspannen möchte, sehnt sich oft nach Abkühlung. Eine Bademöglichkeit verwandelt den Garten in ein Paradies. Jederzeit und ungestört im einem Schwimmbecken seine Bahnen zu ziehen, verspricht Entspannung pur. Bevor Sie sich den Traum von einem eigenen Gartenpool erfüllen, sollten Sie aber die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Muss für den Poolbau ein Bauantrag gestellt werden und ist ein Mindestabstand zum Nachbarn notwendig?
Ob eine Baugenehmigung für einen Swimming-Pool, Schwimmteich oder Natur-Pool erforderlich ist, hängt von vielen Umständen ab. Entsprechende Regelungen dazu finden sich unter anderem in den Bauordnungen der Bundesländer. Entscheidend ist meist die Poolgröße, also der Poolinhalt in Kubikmetern. Häufig sind Schwimmbecken bis zu einer Größe von 100 Kubikmetern genehmigungsfrei, außer im baurechtlichen Außenbereich, also beispielsweise auf Grundstücken, die außerhalb von Ortschaften liegen. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, sind die baurechtlichen Vorschriften und Grenzabstände einzuhalten. Meist sind trotzdem eine Baumeldung und eine Baufertigmeldung erforderlich. Da die örtlich geltenden Regelungen unübersichtlich sein können, ist es in jedem Fall sinnvoll, wenn Sie mit der zuständigen Baubehörde in Ihrer Gemeinde Kontakt aufnehmen. Diese wird Ihnen dann mitteilen, wenn es weitere Ausnahmen und Beschränkungen zu beachten gibt. Zum Beispiel müssen die entsprechenden Grenzabstände (Abstandsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes) und die Regelungen des jeweils geltenden Bebauungsplans eingehalten werden
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