Grenzabstand von Nutzgehölzen
Es handelt sich hierbei vor allem um Obstbäume und Beerensträucher. Die Abstandsvorschriften unterscheiden sich meist zwischen Steinobst (Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche, Aprikosen), Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten), Schalenobst (Walnuss) und Sträuchern (Haselnuss, Beerenobst). Neue oder exotische Obstsorten wie Kiwi oder Feige werden in eine passende Kategorie eingeordnet. Wenn es darauf ankommt, ob ein Obstgehölz auf stark, mittelstark oder schwach wachsenden Unterlagen veredelt ist, muss im Zweifelsfall ein Fachmann befragt werden. Grundsätzlich hat der Nachbar diesbezüglich einen Auskunftsanspruch