Ohne Ankündigung beginnt der Nachbar, auf einem Streifen am Rand des eigenen Grundstücks einen befestigten Weg zu errichten – Schotter, Pflaster, vielleicht sogar Asphalt. Später wird klar: Er will über das fremde Grundstück eine Zufahrt zu seinem Haus oder seiner neu geplanten Garage schaffen. Für den betroffenen Eigentümer stellt sich die Frage, ob er den Bau hinnehmen muss oder Rückbau verlangen kann. Das ist keine Bagatelle: Geht es um ein hochwertiges Grundstück, kann schon ein schmaler befahrener Streifen die Nutzbarkeit des eigenen Gartens erheblich einschränken und den Immobilienwert spürbar mindern. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Zufahrt zulässig sein kann, wann Sie Beseitigung verlangen dürfen und wie Sie in der Praxis sinnvoll vorgehen.
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