Zigarettenrauch? Mietminderung!

Haben Sie sich auch schon einmal über Zigarettenrauch geärgert, der vom Balkon des Nachbars zu Ihnen hinüberzieht? Dann können Sie gegebenenfalls eine Mietminderung erwirken. Im zugrunde liegenden Fall minderten die Bewohner einer Dachgeschosswohnung Ihre Miete wegen rauchender Mitmieter. Die unter den Mietern wohnenden Nachbarn waren starke Raucher und frönten ihrem Laster ausgiebig auf den Balkon. Der Rauch stieg nach oben und gelangte durch die geöffneten Fenster in die Dachgeschosswohnung. Der Vermieter erkannte die Mietminderung nicht an und verlangte die Zahlung der ausstehenden Miete. Das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen 920 C 286/09) gab vorerst dem Vermieter recht. Doch die Mieter gingen in Berufung: Das Landgericht Hamburg entschied schließlich zu Gunsten der Mieter. Die vertraglich vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit sei erheblich gemindert gewesen. Das Landgericht hielt eine Minderungsquote von 5 Prozent für angemessen

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