Laubrente !?

Laubrente was ist das und wie kann man die bekommen?

Die Laubbäume in unseren Gärten werfen nun im Herbst ihr Laub ab. Nicht immer zum zur Freunde des Nachbarn. Wer muss den nun das Laub beseitigen?

Nachfolgend einige Tips und Regeln wer wann wo das Laub zu entfernen hat bzw. was man Sinnvoll damit machen kann. 

Bereits in diesem trockenen Sommer gab es einiges an Laubfall in den Gärten und es regnete Blätter 

der Nachbarbäume in den eigenen Garten. Jetzt im Herbst, spätestens aber nach den ersten Nachtfrösten wird man sich des Laubes kaum noch Erwehren können. 

Nun wird es Zeit den Rechen (nicht den Laubsauger) zu holen und das Laub vom Nachbarbaum zu entsorgen. Was nun ist ab er die Laubrente?

Zu erst mal ist wichtig zu wissen, das Grundstücksbesitzerinnen und Besitzer einen ortsüblichen Laubfall hinnehmen müssen. Auch wenn dieser vom Baum des Nachbarn kommt. Damit sind Blätter, Nadeln, Samen und Früchte gemeint. Gibt es im Ort bzw. der Umgebung viele Bäume, ist der Laubfall im zumutbaren Rahmen.

Eine Ausnahme entsteht dann, wenn das Laub, Nadeln Samen, oder Früchte das eigene Grundstück und dessen Nutzbarkeit stark negativ beeinträchtigt. 

„Eine Laubrente ist eine Ausgleichszahlung. Die kann vom Grundstückseigentümer vom Nachbarn dessen Laub meinen Garten beeinträchtigt verlangt werden. Und zwar wenn eine wesentliche und ortsübliche Benutzung meines Grundstückes nicht mehr gewährleistet ist und stark beeinträchtigt ist“

Dabei ist wichtig, das das eigene Grundstück über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird, dann kommt eine Laubrente in Betracht. 

Wenn die Bäume, von denen die Beeinträchtigung ausgeht, vom Nachbarn unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zu den Grenzabständen (z. B. hoher Baum direkt an der Grundstücksgrenze) unterhalten werden und sich die Nutzung des Nachbargrundstücks nicht mehr im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hält”

Um die Laubrente zu bekommen ist nicht zwingend ein gerichtliches Verfahren notwendig. 

Sollte der Nachbar nach entsprechender Aufforderung und Fristsetzung nicht bereit ist, freiwillig eine Laubrente zu zahlen, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind oder man sich über den Betrag nicht einig wird, muss gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren angestrebt werden, um den Anspruch durchzusetzen.

Daher ist ein klärendes Gespräch immer von Vorteil. Eventuell ist der Nachbar ja selber bereit das Laub, Nadeln, Früchte oder Samen zu entfernen.

Muß der Nachbar auf meine Aufforderung hin den Baum entfernen?

Auch starker Laubfall ist kein Grund, das der Nachbar seinen Baum fällen muß.

Ein triftigen Rund ist z.B. die Verkehrssicherungspflicht. Also wenn Äste oder Stamm drohen in meinen Garten, Haus oder Garage zu fallen. Oder wenn der Nachbar mit der Abstandspflanzung zur Grundstücksgrenze sich nicht an die Gemeindlichen Richtlinien hält. 

Wer muss das Laub der Bäume auf den Gehwegen oder Strasse beseitigen?

Führen die rutschige Blätter zum Sturz von Personen, ist der Grundstücksbesitzer des Baumes haftbar. 

Geschädigte Personen haben die Möglichkeit, Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen. Grundsätzlich sind Eigentümer/innen für eine gefahrenfreie Nutzung des Gehweges oder der Strasse vor dem Grundstück verantwortlich. Diese Gemeindliche Räumpflicht übertragen Gemeinden aber meist per Amtsblatt oder Verordnung auf die Grundstückseigentümer.

Wie ist das mit der Laubbeseitigung bei Mieter und Vermieter?

Eine Räum- und Streupflicht kann die Gemeinde oder Stadt auf den Vermieter übertragen. Dieser wiederum darf die Räum und Streupflicht an seine Mieter Übertragen. Das muss aber im Mietvertrag verankert sein. Liegt die Pflicht der Räumung bei einem Unternehmen, hat diese die Verkehrssicherungspflicht inne. Generell sollten Gehwege wochentags zwischen 7 Uhr Morgens bis 20 Uhr Abends und am Wochenende zwischen 9 Uhr Morgens und 20 Uhr Abends ohne Verkehrsrisiko also Geräumt sein. Das gilt auch im Winter für die Schneeräumung.

Somit ist also klar, eine Laubrente ist nur möglich wenn:

Beeinträchtigt das Laub des Nachbarbaumes das eigene Grundstück in erheblichem Ausmaß, besteht der Anspruch auf Laubrente. Diese kann nur eingefordert werden, wenn eine Verletzung der landesrechtlichen Bestimmungen (z.b: zu hoher Baum an der Grundstücksgrenze) gegeben ist. Es sollte aber immer erst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. Wird man sich da nicht über einen Betrag oder der Sache einig, gibt es die Möglichkeit der juristischen Klärung.

Herbstlicher Buchenwald

Quelle: Mainpost

Foto: Uwe Steigemann

Uwe Steigemann

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