Wohin mit dem Schnee?

Bei starken oder lang anhaltenden Schneefällen stellt sich häufig die Frage, wo man den Schnee hinschieben darf. Grundsätzlich gilt, dass der Schnee am Rand des Gehwegs, welcher der Fahrbahn zugewandt ist, angehäuft werden soll. Der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht unvermeidbar gefährdet werden. Auch Gullys, Ein- und Ausfahrten und Radwege müssen frei bleiben. Wichtig ist auch, dass es zu keinen Sichtbehinderungen oder anderen Behinderungen durch die Schneehaufen kommen darf. Vorhandener Parkraum muss grundsätzlich erhalten bleiben. Auf den Rand der Straße darf man den Schnee nur in Ausnahmefällen räumen. Der Schnee darf auch nicht auf das Nachbargrundstück geschaufelt werden. Er sollte so weit wie möglich auf dem eigenen Grundstück lagern. Aber auch hier ist darauf zu achten, dass auf dem eigenen Grundstück keine Gefährdungen entstehen

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