Welche Strafe droht bei zu spätem Schnitt?

Wer bei seiner Hecke zwischen dem 1. März und dem 30. September größere Schnittmaßnahmen durchführt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Denn damit verstößt man gegen das Bundesnaturschutzgesetz, was als Ordnungswidrigkeit gilt. Je nach Bundesland fällt das Bußgeld unterschiedlich hoch aus, die Höhe ist aber auch abhängig von der Heckenlänge. Während man beispielsweise in den meisten Bundesländern bei einer Hecke von unter zehn Metern Länge noch mit einer Strafe unter 1.000 Euro wegkommt, kann einen das Entfernen oder Auf-den-Stock-setzen einer längeren Hecke laut Bußgeldkatalog locker auch einen fünfstelligen Betrag kosten

… und hier gibt's noch mehr…

Liebe Besucher unserer Gartenseite!

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Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Saatguttage mit Aktionsprogrammen Oberschleichach 22.02.2025

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sehr aufschlußreiche Seite eines tollen Naturgartens im Landkreis Bad Kissingen

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Quecke (Elymus Regens) im Garten wie bekomme ich die weg?

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1000 Gärten 1000 Arten

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