Haftung bei Dachlawinen

Fällt bei Unwetter Schnee oder Eis vom Dach und wird dadurch zum Beispiel ein parkendes Auto beschädigt, muss im Einzelfall entschieden werden, ob und wer haften muss. Fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach, ob entsprechende Regelungen zu Fanggittern oder ähnlichen Schutzmaßnahmen existieren. Es gibt Gerichtsentscheidungen, wonach konkrete Einzelmaßnahmen gegen Dachlawinen erforderlich sind, wenn mit baldigen Schneemassen zu rechnen ist. Eventuell können hierbei Warnschilder ausreichen. Besteht die Pflicht zu Sicherungsmaßnahmen und kommt der Hausbesitzer ihr nicht nach, so muss er grundsätzlich für Schäden aufkommen, die ein Dritter dadurch erleidet (§ 823 BGB). Tipp: Achten Sie auch darauf, welche Vorsichtsmaßnahmen Ihre Nachbarn ergreifen

… und hier gibt's noch mehr…

Seite zum Bestimmen von Sämereien aller Art.

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Herbst ist Blumenzwiebeln Zeit.

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Kulturheidelbeeren ( Vaccinium corymbosum) schneiden:

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Die Ostheimer Weichsel

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