Bußgelder für rechtswidriges Feuer im Garten

Wer gegen ein Verbrennungsverbot oder gegen die Brandschutz-Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 5 Ss 317/93) hat beispielsweise eine Geldbuße von 150 Euro bestätigt, die für das Verbrennen von Brennnesseln im Garten verhängt wurde. Insbesondere hat das Gericht darauf hingewiesen, dass in Nordrhein-Westfalen Gartenabfälle nicht mit Benzin angezündet werden dürfen

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2025 Sparkassenkalender „Naturgärten in Rhön-Grabfeld“

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