Bärlauch sammeln

Beachtenswertes zum Sammeln von Bärlauch

Mit dem Frühling beginnt die Zeit des Bärlauchs. Er wird gerne gesammelt und als Würzmittel oder Salat in der Küche verwendet. Aber nur wer Bärlauch ganz sicher vom giftigem Maiglöckchen, der ebenfalls giftigen Herbstzeitlose oder dem noch gefährlicheren Aronstab unterscheiden kann, sollte ihn in freier Natur sammeln.

Bärlauch in der Blüte

Naturschutz

Das Sammeln von wildwachsenden Pflanzen und Früchten ist im Bayerischen Naturschutzgesetz geregelt.

§ Das Pflücken von Bärlauch für den privaten Gebrauch ist nur im üblichen Umfang erlaubt. Das bedeutet, die Entnahme darf einen Handstrauß nicht überschreiten. Das körbeweise oder eimerweise Sammeln von Bärlauch ist (nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz) unzulässig. In besonders in Naturschutzgebieten oder geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Sammeln von wildwachsenden Pflanzen aller Art verboten, hierzu zählt auch der Bärlauch. 

Die Erlaubnis kann zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen vor einer Art gefährdeten Verminderung oder Ausrottung mit Auflagen verbunden sein, z.B. in Bezug auf die Entnahmemengen, den Entnahmeort oder Entnahmemethoden. Bei der Ermessensentscheidung können auch zum Schutz anderer Pflanzen Auflagen gemacht werden. Im Übrigen ist bei der Entnahme von wildwachsenden Pflanzen in größerem Umfang die Zustimmung des Grundeigentümers und der Naturschutzbehörde erforderlich. Diese können die Aneignung unterbinden.

Wie kann gesammelt werden

Die untere Naturschutzbehörde (das Umweltamt) appelliert an die Wildkräuterfreunde beim Sammeln von Bärlauch und anderen Wildpflanzen auf den Schutz der Natur zu achten. Pro Pflanze sollte möglichst nur ein Blatt geerntet werden und zwar ganz unten am Stiel. Die übrigen Blätter sollten stehen bleiben, damit sich die Pflanze weiter entwickeln kann. 

Gewerbsmäßiges Sammeln ist nicht gestattet

Bärlauch unterliegen dem allgemeinen Schutz der Naturschutzgesetzte. Wildwachsende Pflanzen dürfen ohne vernünftigen Grund nicht entnommen werden. Die Entnahme von Bärlauch zu Genusszwecken sei zwar ein vernünftiger Grund, dennoch ist er grundsätzlich nur zu privatem Gebrauch und ortsüblichem Umfang zulässig. Das Sammeln der Pflanzen für den Handel oder sonstige gewerbliche Zwecke (z.B. Verkauf, Gastronomie, Metzger, Bäcker, Nudelproduzenten usw.) bedarf einer Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde (des Umweltamtes).

Auskünfte gibt es beim Landratsamt. Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt) Rhön Grabfeld, Spörleinstrasse 11, Tel: 09771/94-0 Mail:

Bärlauch erkennen

Quelle: Guido Guiro – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Quelle: pinterest.at

Bärlauch im eigenen Garten.

Es ist kein Problem Bärlauch in seinem Garten anzusiedeln. Man hat die Möglichkeit sich Samen zu besorgen und diesen auszusäen oder man kauft im Fachhandel junge Pflänzchen.

Standortwünsche hat der Bärlauch folgende: Leicht bis mittelstark humosen Boden. (keine Nadelboden) der am besten ganzjährig etwas feucht ist. Im Frühjahr verträgt der Bärlauch auch mal etwas mehr Sonne, da sie in dieser Jahreszeit eh noch nicht so intesiv ist. Gegen Ende der Blühte sollte der Platz dann halb- bis vollschattig sein. Die Pflanze vermehrt sich sowohl durch den Samen und auch über Brutzwiebeln im Boden. Gewöhnlich erst im zweiten Jahr blüht der Bärlauch. Auch die Ernte (immer vor der Blüte) ist erst nach dem zweiten Jahr möglich.


Hintergrundbild Bärlauch-Wald : Marion Wellmann auf Pixabay

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