Regeln zur Verbrennung von Gartenabfällen
Entscheidend ist auch, was verbrannt wird. Wer Gartenabfälle wie Pflanzenteile oder Schnittgut verbrennt, muss auch die landesrechtlichen Vorschriften zur Brandverhütung beachten, die unter anderem einen gewissen Mindestabstand der Feuerstelle zu brennbaren und leicht entzündlichen Stoffen festlegen. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, verboten. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern und etlichen Kommunen Ausnahmeregelungen. Sie haben sogenannte Brenntage festgelegt, an denen Gartenbesitzer ihre organischen Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück einäschern dürfen. Derzeit erarbeitet das Umweltministerium jedoch eine Neufassung der sogenannten Bioabfallverordnung, in der künftig auch das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmslos verboten werden soll. Neben dem generellen Gefahrenpotenzial ist vor allem die Feinstaubentwicklung offener Brände problematisch – sie soll auf diese Weise eingedämmt werden
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