Gartenabfälle durch Verbrennen entsorgen

Häufig erscheint die einfachste Lösung für die Entsorgung von Gartenabfällen, Laub und Strauchschnitt ein Feuer auf dem eigenen Grundstück zu sein. Das Grüngut muss nicht abtransportiert werden, es fallen keine Kosten an und es geht schnell. Beim Verbrennen ist aber Vorsicht geboten, denn grundsätzlich ist das Verbrennen von festen Stoffen verboten. Das gilt häufig auch für Gartenabfälle und Laub. Wenn es eine Ausnahme vom Verbot gibt, dann meist nur unter strengen Bedingungen. Denn Feuer im Garten sind mehr als nur ein Ärgernis für die Nachbarn. „Die Rauchschwaden gefährden die Gesundheit. Sie enthalten Schadstoffe wie Feinstaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe“, warnt Tim Hermann, Experte vom Umweltbundesamt. Beide Stoffe stehen im Verdacht, Krebs auszulösen. Rauch ist eine Immission und dagegen haben Grundstückseigentümer einen Unterlassungsanspruch (§§ 906, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Voraussetzung ist, dass der Rauch das Grundstück wesentlich beeinträchtigt). Wie so häufig im Nachbarrecht kommt es auf die unterschiedlichen Regelungen in den Landesgesetzen und in den einzelnen Gemeinden an. Deshalb der Tipp vorab: Fragen Sie beim zuständigen Ordnungsamt, ob Gartenfeuer in Ihrer Gemeinde zulässig sind und unter welchen Bedingungen. Sollte ausnahmsweise in Ihrer Gemeinde das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt sein, muss das Feuer vorab angekündigt und genehmigt werden. Wenn die Genehmigung erteilt ist, müssen strenge Maßnahmen zur Sicherheit, zur Brandverhütung und zum Schutz der Nachbarn eingehalten werden. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem die erlaubte Uhrzeit, Jahreszeit und die Witterungsbedingungen (kein/mäßiger Wind). Aufgrund der Brandgefahr dürfen auch am oder im Wald grundsätzlich keine Feuer entzündet werden.

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